Herzlich Willkommen im Zentralgasthof Weinböhla

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BESUCHER

1. GELTUNGSBEREICH

1.1

Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Weinböhla. Sie dient neben kulturellen Zwecken der Abhaltung von gesellschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen und Ausstellungen.

1.2

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die die Beziehungen zwischen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH („Veranstalter“) und ihren Besuchern („Kunde“) im Zentralgasthof Weinböhla und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Veranstaltungen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH, bei denen diese als Veranstalter auftritt.

1.3

Im Übrigen gilt die Sächsische Versammlungsstättenverordnung, die BGV A1 sowie alle weiteren landes- und bundesrechtlichen Vorschriften für Veranstaltungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. ÖFFNUNGSZEITEN

2.1

Die Kasse des Zentralgasthofes wird bei den Veranstaltungen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet.

2.2

Die Öffnungszeiten für den Ticketverkauf in der Touristinformation der Zentralgasthof Weinböhla GmbH werden durch Aushang und im jeweiligen Veranstaltungsprogramm des Hauses bekannt gemacht.

3. EINTRITTSPREISE

3.1

Für die Veranstaltungen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH gibt es verschiedene Preise, Preisstaffelungen und unterschiedliche Platzgruppen. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preiskategorien, Sonderpreisen etc. wird online über das Ticketportal Reservix oder im jeweiligen Jahresprogramm der Zentralgasthof Weinböhla GmbH bekannt gegeben. Veränderungen der Kartenpreise behält sich die Zentralgasthof Weinböhla GmbH vor.

3.2

Konzerte, bei denen Ermäßigungen gewährt werden, werden im jeweiligen Jahresprogramm der Zentralgasthof Weinböhla GmbH bekannt gemacht. Im Serviceteil des Jahresprogramms ist veröffentlicht, wer zum ermäßigungsberechtigten Personenkreis gehört. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert nachzuweisen. Nachträgliche Ermäßigungen sind ausgeschlossen.

4. VORVERKAUF

4.1 Vorverkauf an der Vorverkaufskasse

Der freie Vorverkauf in der Zentralgasthof Weinböhla GmbH und in den bekannten Vorverkaufsstellen beginnt ab der Veröffentlichung über die Reservix GmbH. Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH weist darauf hin, dass für den freien Vorverkauf durch schriftliche Kartenbestellungen das Angebot begrenzt sein kann.

4.2 Telefonische Bestellungen

Mit Beginn des freien Vorverkaufs können Eintrittskarten auch telefonisch an der Vorverkaufskasse der Zentralgasthof Weinböhla GmbH bestellt werden. Sofern die gewünschten Karten verfügbar sind, wird dem Besteller am Telefon unter Angabe des Preises eine Reservierungsfrist von 10 Tagen mitgeteilt, innerhalb derer die Karten zur Abholung an der Kasse in der Touristinformation bereit liegen. Danach erlischt der Reservierungsanspruch und die Karten gehen in den freien Verkauf.

4.3 Reservix-System

Eintrittskarten für Veranstaltungen im Zentralgasthof Weinböhla können ab Bekanntgabe in allen Vorverkaufsstellen, die über Reservix verfügen, gekauft oder über das Reservix-Portal "print-at-home", erworben werden. Über print@home wird ein Dokument (Eintrittskarte) erzeugt, das vom Veranstalter anerkannt wird und zum Eintritt in die entsprechende Veranstaltung berechtigt. Es darf nur ein Exemplar ausgedruckt werden. Das Vervielfältigen eines Tickets ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH ist berechtigt, Inhabern eines print@home-Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung und weiteren Veranstaltungen zu untersagen. Sofern ein Besucher versucht, sich mit einem kopierten oder ungültigen Ticket Zugang zu einer Veranstaltung zu erlangen, wird dies mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen geahndet.

4.4

Die Tages- bzw. Abendkasse öffnet 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Für an der Tages- bzw. Abendkasse erworbene Tickets, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Gebühr von 1 – 2 €, max. jedoch 10% zusätzlich zum regulären Ticketpreis zu erheben.

4.5

Für Veranstaltungen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH können Gutscheine erworben werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Eine Einlösung durch Auszahlung ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Plätze.

5. KARTENRESERVIERUNGEN 

5.1 Bearbeitung von Reservierungsanfragen über Internet

Bei der Vorverkaufskasse der Zentralgasthof Weinböhla GmbH können Reservierungen vorgenommen werden. Die Reservierungsanfragen werden für die gesamte Spielzeit ab Bekanntgabe der jeweiligen Veranstaltung bis 20 Tage vor Veranstaltungsdatum entgegengenommen und nach dem Posteingang bearbeitet. Es wird ein Reservierungszeitraum mitgeteilt. Wenn Eintrittskarten nicht reserviert werden können, erhält der Kunde eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Sofern die gewünschten oder ersatzweise in Frage kommenden Karten verfügbar sind, erhält der Besteller eine Rechnung.

5.2 Zahlung

Sobald der geforderte Betrag innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf dem Konto der Zentralgasthof Weinböhla GmbH eingegangen oder an der Vorverkaufskasse bezahlt wird, werden die Karten dem Kunden auf eigene Gefahr auf dem Postweg gegen eine Servicegebühr zugesandt oder können an der Abend- bzw. Tageskasse (am Tag der Veranstaltung) abgeholt werden. Nicht abgeholte Karten verfallen ersatzlos.

5.3 Rücktritt, Folgen verspäteter Zahlung

Der Kunde kann innerhalb der ihm mitgeteilten Reservierungsfrist durch schriftliche Mitteilung seine Reservierung zurücknehmen. Bei verspätetem Zahlungseingang oder nicht rechtzeitiger Bezahlung vergibt die Zentralgasthof Weinböhla GmbH die Eintrittskarten anderweitig. Der eingezahlte Betrag wird erstattet, jedoch nur, wenn die Karten noch vor der Veranstaltung anderweitig veräußert werden konnten.

6. KARTENVERLUST / WEITERGABE / AUSFALL / SITZPLÄTZE / DATENSCHUTZ

6.1 Kartenverlust

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Zentralgasthof Weinböhla GmbH grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Bei Kartenverlust kann die Zentralgasthof Weinböhla GmbH eine Ersatzkarte ausstellen, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Die Ticketnummer ist einmalig und ändert sich dabei nicht. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte.

6.2 Umtausch und Rücknahme von Karten

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von im Vorverkauf erworbenen Karten. Verfallene Karten werden nicht ersetzt. Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen.

6.3 Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte bleiben für diesen Fall vorbehalten. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst oder deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht. Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten in den Kassenbereichen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH ist nicht gestattet. Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern.

6.4 Konzertausfall, Veranstaltungsabbruch

Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kassenpreis erstattet. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Original-Eintrittskarten nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Konzerttermin bei der Vorverkaufsstelle geltend zu machen, bei der die Karten erworben wurden.

6.5 Unterbrechungen

Bei Unterbrechungen von Open-Air-Veranstaltungen aufgrund widriger Witterungsverhältnisse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte. Falls die Veranstaltung vor oder innerhalb der ersten 20 Minuten aufgrund witterungsbedingter Gefährdung der Besucher abgebrochen werden muss, wird der Kartenpreis gegen Vorlage der Eintrittskarte nur dann zurückerstattet, wenn bis zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht mindestens die Hälfte der Veranstaltung stattfinden konnte.

6.6 Sitzplätze

Der Besucher hat nur Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgedruckten Platz. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Servicepersonals möglich. Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Beginn der Vorstellung. Bei Verspätungen und Nichteinlass besteht kein Anspruch auf Erstattung.

6.7 Speicherung von Daten

Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Besucher willigt ein, dass seine personenbezogenen Bestelldaten zu Besucherbetreuungszwecken vom Veranstalter erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

7. GARDEROBE

7.1

Für das Abgeben von Jacken, Mänteln und sonstigen Gegenständen wird eine Gebühr von je 1,00 Euro erhoben. Bei Veranstaltungen ab 200 Teilnehmern ist die Mitnahme von Jacken, Mänteln oder anderen losen Gegenständen (z. B. Schirme, Rucksäcke oder große Taschen) in den Saal nicht gestattet. Diese können an der Garderobe gegen o.g. Gebühr abgegeben werden. Bei Abgabe erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Bei deren Verlust ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

7.2

Das Servicepersonal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke und ohne Nachprüfen der Berechtigung aus. Eine Herausgabe ohne Garderobenmarke erfolgt nur, wenn der Besucher glaubhaft macht, dass er der Berechtigte ist.

7.3

Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen.

7.4

Soweit die Aufbewahrungspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, wird Ersatz geleistet, allerdings nur in dem Umfang, der durch den aktuellen Versicherungsschutz der Zentralgasthof Weinböhla GmbH besteht. Der Haftung unterliegen nicht in den Garderobengegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschehen auf eigene Gefahr des Besuchers.

8. HAFTUNG

Die Zentralgasthof Weinböhla GmbH haftet für Schäden jeder Art, die ein Besucher erleidet, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung für ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

9. FUNDSACHEN 

8.1

Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen der Zentralgasthof Weinböhla GmbH gefunden werden, beim Servicepersonal abzugeben. Im Übrigen gelten §§ 978 ff. BGB.

8.2

Den Verlust von Gegenständen teilt der Besucher dem Servicepersonal mit.

10. AUFNAHMEN IN BILD UND TON

10.1

Das Fotografieren während der Veranstaltung ist mit Rücksicht auf die Künstler nicht gestattet. Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind während der Veranstaltung verboten. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verbote wird Schadensersatz geltend gemacht. Außerdem kann der Besucher vom weiteren Veranstaltungsbesuch ausgeschlossen werden.

10.2

Sofern Veranstaltungen von beauftragten Medienvertretern (TV/Internet/Radio) aufgezeichnet werden, können sich Beeinträchtigungen in der Sicht ergeben. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden. Der Besucher erklärt sich durch seinen Besuch der Veranstaltung weiterhin damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und Wort aufgenommen wird und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

11. HAUSRECHT

11.1

Der Geschäftsführerin der Zentralgasthof Weinböhla GmbH obliegt das Hausrecht. Das Personal sowie beauftragte Dienstkräfte sind dabei ihre Erfüllungsgehilfen. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

11.2

Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere belästigen oder wenn sie gegen das Verbot von Ton-, Bild- oder Tonbildaufnahmen verstoßen.

11.3

Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Eine Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.

11.4

Technische Geräte mit akustischen Signalen, wie z. B. Mobiltelefone oder Uhren, sind während der Veranstaltung auszuschalten.

11.5

Im gesamten Gebäude des Zentralgasthofs Weinböhla besteht Rauchverbot. Im Außenbereich ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Flächen gestattet.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1

Sollte eine vertragliche Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

12.2

Andere als im Vertrag, in diesen Allgemeinen Bedingungen als Veranstalter und in der Hausordnung niedergelegte Vereinbarungen gelten nicht als vereinbart. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

12.3

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort des Vertrages ist Weinböhla. Gerichtsstand ist Dresden.

12.4

Für gekaufte Karten über die CTS EVENTIM AG gelten die AGB’s der CTS EVENTIM AG, für gekaufte Karten über Reservix gelten die AGB’s der Reservix GmbH.

13. INKRAFTTRETEN

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 1. August 2021.